
Umgang mit den Medien
8. Juni 2021
Der (bek)nackte Protest
12. Juni 2021Der Apostroph – das Auslassungszeichen
Der Apostroph (auch als Oberstrich oder Hochkomma bezeichnet) ist ein Auslassungszeichen und zeigt an, wo ein Buchstabe weggelassen wurde, im Deutschen meist ein „E“.
Beispiele: Wie geht’s dir? (oder: Wie gehts dir?) Nimm’s leicht! Mach’s gut! Was gibt’s Neues?
Mit dem Tastaturkürzel „ALT + 0146“ wird der Apostroph korrekt dargestellt (’).
Der Apostroph muss stehen:
1. Beim Genitiv (Wessen-Fall) von Eigennamen, die auf einen s-Laut (-s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) enden.
Beispiele: Aristoteles’ Bücher, Andreas’ Würstchenbude (die Würstchenbude von Andreas), Grass’ Blechtrommel, Ringelnatz’ Gedichte, Franz’ Auto, Marx’ Philosophie, Alice’ Idee
2. Bei Auslassungen in Wörtern von Gedichten oder Liedtexten, wenn die Lesbarkeit nicht eindeutig gegeben ist.
Beispiele: in wen’gen Stunden, in der Höh’, wo alles heil’ge
3. Bei Auslassungen im Wortinneren.
Beispiele: Ku’damm (Kurfürstendamm), M’gladbach (Mönchengladbach), D’dorf (Düsseldorf), Lu’hafen (Ludwigshafen)
Der Apostroph kann stehen:
1. Bei Eigennamen im Genitiv und bei Firmenbezeichnungen.
Beispiele: Andrea’s Sonnenstudio (das Sonnenstudio von Andrea), Herbert’s Kiosk
2. Zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens.
Beispiele: die Grimm’schen Märchen, der Ohm’sche Widerstand
Der Apostroph darf nicht stehen:
1. Bei präpositionalen Verbindungen mit „das“.
Beispiele: aufs Ganze (auf das Ganze), durchs Trainieren, übers Wochenende, hinters Steuer setzen
2. Beim Plural-s von Personennamen.
Beispiele: die Schmidts aus Berlin, die Meyers kommen zu Besuch
3. Beim Plural von englischsprachigen Abkürzungen und Wörtern-
Beispiele: CDs, DVDs, Babys, Ladys